Ersetzung des „Ruf mich nicht an“-Registers: Was ist im Telemarketing noch zulässig?

„Bitte nicht anrufen“-Register

Zum 1. Juli 2021 wurde das „Bel-me-niet“-Register abgeschafft und durch das Opt-in-System ersetzt. Künftig müssen Kunden ihre Einwilligung erteilt haben, bevor sie angerufen werden dürfen. Für Sie als Unternehmen haben sich daher einige wichtige Änderungen ergeben. In diesem Artikel erläutern wir Ihnen die Gesetzesänderung und was diese für Ihr Unternehmen bedeutet.

Foto van een rij medewerkers met headsets achter laptops, man met bril en headset op de voorgrond

Wann darf man als Organisation anrufen?

Grundsätzlich dürfen Sie als Unternehmen nicht mehr einfach so anrufen. Das traditionelle Cold-Calling hat damit ein Ende gefunden. Unternehmen mit kommerziellen Zielen dürfen nämlich ohne ausdrückliche Einwilligung keinen Kontakt mehr zu natürlichen Personen aufnehmen, die noch keine Kunden sind. Dies gilt beispielsweise für Anrufe bei Verbrauchern oder anderen Unternehmen.

Dies gilt nicht, wenn die andere Partei zuvor ihre Einwilligung erteilt hat (Opt-in) oder wenn Sie einen bestehenden Kunden anrufen möchten.

Darüber hinaus gibt es noch einige weitere Voraussetzungen, unter denen Sie ohne Einwilligung telefonieren dürfen.

  • Die Zielperson war bereits Kunde Ihres Unternehmens – und zwar mindestens drei Jahre lang – und das Unternehmen ruft nun wegen einer vergleichbaren Dienstleistung oder eines vergleichbaren Produkts an.
  • Wenn Ihr Unternehmen eine Marktforschung durchführt
  • Die Zielperson hat bei der Suche nach einem Produkt oder einer Dienstleistung nicht ausdrücklich angegeben, dass sie nicht angerufen werden möchte (Opt-out)

 

Wie können Sie sicherstellen, dass Sie die Zustimmung potenzieller Zielpersonen erhalten?

Die Frage, die nun noch offen bleibt, lautet: Wie stellen Sie als Unternehmen sicher, dass Sie die Erlaubnis zum Anrufen erhalten? Einen Kunden zu fragen, ob er bezüglich neuer Produkte oder Angebote angerufen werden möchte, wird nicht zum gewünschten Ergebnis führen.

Als Unternehmen müssen Sie daher kreativ sein. Die Durchführung eines Gewinnspiels kann hierfür die Lösung sein. Bei der Anmeldung müssen die Teilnehmer ihre Telefonnummer angeben und ihre Einwilligung erteilen, angerufen zu werden. Auf diese Weise können Sie als Unternehmen dennoch sicherstellen, dass Sie die Einwilligung erhalten.

 

Das Widerspruchsrecht

Obwohl das „Bel-me-niet“-Register abgeschafft wurde, haben Kunden und potenzielle Ansprechpartner weiterhin die Möglichkeit, solche Anrufe abzulehnen. Sie können von ihrem „Widerspruchsrecht“ Gebrauch machen. Wenn Ihre Kunden oder potenziellen Kunden von diesem Recht Gebrauch machen, sind Sie als Unternehmen verpflichtet, alle ihre Daten aus der Anrufliste zu entfernen, und dürfen sie nicht mehr anrufen.

 

Was bedeutet dies für die Telemarketing-Branche?

Für die Telemarketing-Branche hat das „Bel-Me-Niet“-Register durchaus Auswirkungen. Allerdings ist ein anderer Ansatz gefragt. Dieser Ansatz erfordert eine persönliche Note. Bei MistersSales Telemarketing sind wir darauf ausgerichtet, eine Beziehung zu unseren Zielkunden aufzubauen. Neben dem Telefonkontakt versuchen wir mithilfe intelligenter E-Mail-Techniken, den Kunden an Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung zu binden. Der Vorteil des Telemarketings besteht darin, dass ein direkter Kontakt besteht und dadurch eine bessere Kommunikation möglich ist.

, damit eventuelle Fragen direkt beantwortet werden können. Wie wir das machen? Sehen Sie sich unseren Ansatz an

 

 

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