DSGVO und Kaltakquise: Was ist im B2B-Vertrieb noch zulässig?

DSGVO: Chancen für die Kaltakquise

Kein Unternehmer kommt mehr daran vorbei: die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), auf Englisch: GDPR. Diese Datenschutz-Grundverordnung tritt am 25. Mai 2018 in den Niederlanden in Kraft. Was beinhaltet dieses Gesetz und welche Auswirkungen hat es für Sie? Stellt es eine Bedrohung oder eine Chance dar? Sie möchten durch Kaltakquise mehr Kunden gewinnen, aber ist dies künftig noch zulässig? Wir werden dies im Folgenden kurz erläutern:

Close-up foto van een lachende vrouw met headset achter een computerscherm op kantoor

Verwenden Sie die Daten nicht für andere Zwecke

Die Erhebung verschiedener Arten von Daten erfolgt mit einem bestimmten Zweck. Entscheidend ist, dass dieser Zweck dem Eigentümer der Daten bekannt ist. Möglicherweise benötigen Sie eine E-Mail-Adresse für eine E-Mail-Kampagne. Oder vielleicht benötigen Sie eine private Telefonnummer für die Kaltakquise. Bei der Verarbeitung und Nutzung dieser Daten dürfen Sie diese nicht für einen anderen Zweck verwenden.

 

Ist dies gerechtfertigt?

In der Gesetzgebung ist die Rechtfertigung der rote Faden. Ist der Zweck, zu dem Sie Daten erheben, gerechtfertigt, d. h.: Entspricht der Zweck dem, für den die Daten veröffentlicht wurden? Wenn Sie beispielsweise Daten für die Kaltakquise erwerben, ist dies dann gerechtfertigt? Wenn Sie auf LinkedIn auf Daten stoßen, die Sie nutzen möchten, ist dies dann gerechtfertigt?

 

Das Ende der Kaltakquise oder des Telemarketings?

Nein, es ist nicht verboten, Kaltakquise zu betreiben, aber es ist schwieriger. Sie müssen stets das Ziel Ihrer Maßnahme berücksichtigen. Wenn dieses mit dem Zweck übereinstimmt, zu dem die Daten veröffentlicht wurden, gibt es keine Probleme. Handelt es sich jedoch um einen anderen Zweck, ist dies strafbar. MisterSales ist der ideale Partner, wenn es um die Kaltakquise gemäß der DSGVO geht.

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